Der Sprung in die Selbstständigkeit ist in den Staaten meist relativ einfach zu bewältigen. Eine Firma zu gründen in den USA ist in der Regel günstig und unkompliziert. Allerdings sollte jeder, der eine Firma in den USA gründen möchte, professionelle Hilfe von einem Anwalt oder einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Denn die Grundvoraussetzungen können sich zwischen New York und Florida gewaltig unterscheiden. Folgende Rechtsformen sind üblich, um in den USA eine Firma zu gründen:
- General Partnership
- Limited Partnership
- Limited Liability Partnership
- Limited Liability Company
- Corporation
Eine Firma gründen in den USA: Voraussetzung ist ein Visum
Wer unternehmerisch in New York tätig werden möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Thema Visum und Aufenthaltserlaubnis auseinandersetzen. Grundsätzlich unterscheidet das US-amerikanische Recht beim Visum zwischen zwei Varianten: Besucher mit einem non-immigrant-Status dürfen eine Firma gründen in den USA, wenn es sich um die Zweigniederlassung eines bestehenden Unternehmens handelt. Wer dagegen dauerhaft bleiben und seine Existenz durch eine Firmengründung in den USA sichern möchte, braucht eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte Greencard. Diese ist leichter zu erlangen, wenn der Antragsteller in den Staaten investiert, um eine Firma zu gründen oder eine schon bestehende Immobilie erwirbt und weiterführt.
Eine Firma gründen in den USA: welche Rechtsform?
Für Personen, die eine Firma in den USA gründen wollen, ist wegen eventueller Haftungsfragen und dem Kapitalbedarf die spätere Rechtsform des Unternehmens entscheidend. Zu den Personengesellschaften gehören die General Partnership, die Limited Partnership, die Limited Liability Partnership und die Limited Liability Company, während die Corporation einer Aktiengesellschaft entspricht. Wer eine Firma in den USA gründen möchte, sollte sich über diese Möglichkeiten im Vorfeld informieren.
Partnership und General Partnership
Die Haftung ist der wichtigste Aspekt, wenn es darum geht, eine Firma in den USA zu gründen. Bei einer Partnership haften die Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Firma, bei der Corporation nur in der Höhe ihrer jeweiligen Einlage. Bei der General Partnership haften die Partner auch in vollem Umfang für die Entscheidungen der anderen Partner.
Limited Partnership und Limited Liability Partnership
Wer zusammen mit einigen Partnern eine Firma in den USA mit dieser Rechtsform gründen möchte, kann den Umfang seiner Haftung auf die Höhe seiner Einlage beschränken. Mindestens ein Partner muss allerdings in vollem Umfang haften. Bei der Limited Liability Partnership handelt es sich um eine Sonderform. Die Partner haften oft nur für die Verfehlungen von Mitarbeitern, die direkt unter ihrer Aufsicht stehen. Von der Haftung ist der geschäftsführende Partner oft freigestellt, wenn er eine Schädigung des Unternehmens nicht wissentlich verhindert hat, also kein Vorsatz unterstellt werden kann. Bei Fahrlässigkeit erfolgt oft eine Haftungsfreistellung. Die detaillierten Regelungen unterscheiden sich aber in den Bundesstaaten voneinander.
Die Corporation: eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung
Wer eine Firma in den USA ohne großes unternehmerisches Risiko gründen möchte, wählt im Zweifelsfall eher das Modell der U.S. Corporation. Vergleichbar ist diese Unternehmensform, die in New York und allen anderen Bundesstaaten möglich ist, mit einer Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Partner sind je nach der Höhe ihrer Kapitaleinlage am Unternehmen beteiligt und haften auch nur bis zu diesem Betrag. Für Unternehmer, die in den USA eine Firma gründen wollen, ist die Höhe des notwendigen Stammkapitals oft ein entscheidender Faktor. Das unterscheidet die Rechtslage in New York von anderen Bundesstaaten. Wenn die Partner ihre Corporation mit zu wenig Kapital ausstatten, haften sie unter Umständen auch mit ihrem Privatvermögen. Eine gesetzliche Mindesteinlage gibt es nicht, vielmehr wird die Höhe der Einlage von den Partnern im Gesellschaftervertrag festgeschrieben. Die Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter beschränkt sich rein auf das Vermögen der Gesellschaft.